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Hintergrund

Um unternehmerische Chancen im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu erkennen und erfolgreich umzusetzen sowie dem steigenden Wettbewerbsdruck des erweiterten europäischen Marktes standzuhalten, sind heute praxisrelevante Kenntnisse des Wirtschaftsrechts der Europäischen Gemeinschaft (EG) und des nationalen Wirtschaftsrechts der europäischen Staaten unverzichtbar.

Ein einheitliches europäisches Wirtschaftsrecht gibt es jedoch nicht. Trotz stetiger Fortschritte bei der Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch wesentliche nationale Unterschiede:

"The diversity of the corporate law in the EU] forms altogether a cocktail of unnecessary, useless and costly complexity Kafka plus the Tower of Babel, shaken and stirred."
(Frits Bolkenstein, EU-Kommissar 1999-2004)


Gleichzeitig findet ein regulativer Wettbewerb der EU-Länder in Bereichen des Wirtschaftsrechts statt, die nicht harmonisiert sind. Dieser regulative Wettbewerb wird teilweise auch in Zukunft bestehen bleiben.

Die Bedeutung des EWRs für Unternehmen wird weiter zunehmen. Bereits heute wickelt Deutschland mehr als die Hälfte seiner Exporte und Importe in diesem schnell wachsenden Markt ab. Fundierte Kenntnisse dieser Rechtsgebiete können folglich zu einem bedeutenden Wettbewerbsvorsprung führen.